Rürup Förderung

30. August. 2010

Die Förderung für das Rürup Modell ist im Gegensatz zum Riester Modell etwas im Nachteil wenn diese beiden Modelle hinsichtlich ihrer Förderung betrachtet. So wird das Rürup Modell ausschließlich auf der Basis der der steuerlichen Vorteile gefördert, wogegen das Riester Modell hinzukommend einmal jährlich noch von Zulagen profitiert.

Die steuerliche Bevorteilung ergibt sich daraus, dass das in die Altersvorsorge weitergeleitete Geld mit einem Anteil von der Steuer abgesetzt wird, indem es als Sonderausgabenabzug dokumentiert wird. Der Begriff „Sonderausgaben“ ist geschützt und dafür an Bedingungen geknüpft. So ist der einzige Sinn und Zweck der Versicherung in der monatlichen lebenslangen Rente zu sein. Ferner darf die Rente erst nach dem 60. Lebensjahr beginnen, wenn der Abschluss des Vertrages vor dem 01. Januar 2012 dokumentiert ist. Liegt er ab dem 31. Dezember 2011, darf die Rente erst mit Vollendung des 62. Lebensjahres beginnen. Bis zu 20.000 Euro kann ein einzeln veranlagter Versicherungsnehmer steuermindernd als Sonderausgaben geltend machen, bei der gemeinsamen Veranlagung von Eheleuten verdoppelt sich dieser Betrag selbstredend.

Was ist zu Wichtig?

Bis zum Jahr 2025 ist eine Übergangsphase zu beachten. Bis dahin kann nämlich nur bis zu einem Höchstprozentsatz geltend gemacht werden. Rürup Modell gibt es außerdem kein Kapitalwahlrecht, das heißt, dass die Auszahlung nur als Leibrente erfolgt. Dazu kommt, dass das gesamt eingezahlte Kapital mit dem Tod des Versicherungsnehmers verfällt, bzw. in das Eigentum der Versicherungsgemeinschaft übergeht, und zwar unabhängig davon ob der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt seines Todes noch in der Sparphase oder in der Rentenphase war. Ebenso wenig wie diese Versicherung vererbbar ist, ist sie auch beleihbar oder darf veräußert werden. Für Selbstständige bietet sich aber keine vergleichbar bessere Alternative. Allerdings besteht hier auch ein besonderer Schutz, indem sie auch nicht pfändbar ist. Nicht zu vergessen ist in dieser Steuer Thematik aber auch, dass die Leistungen aus der Rente dann aber auch wieder besteuert werden müssen. Hierfür wird der Begriff „Nachgelagerte Besteuerung“ verwendet.

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