Rentenversicherung


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Gemäß dem Falle, dass man rechtmäßig versichert ist, hat ein jeder Recht darauf Leistungen aus der Rentenversicherung zu beziehen. Um hierfür in Frage zu kommen, muss man eine Mindestversicherungszeit vorweisen. Diese auch genannt Wartezeit. Zudem müssen besondere versicherungsrechtliche und persönliche Voraussetzungen gegeben sein. Um sich über diese Voraussetzungen genau zu informieren, schafft ein Versicherungsforum immer regen Austausch und neue Informationen. Als gesetzlich versicherte Person können die folgenden Renten in Anspruch genommen werden. Zum einen die Rente wegen Alters, verminderte Erwerbsfähigkeit und auch Hinterbliebenen Rente kann man in Anspruch nehmen.

Die Höhe der zu erhaltenen Leistungen (also Geldbetrag) aus der Rentenvericherung sind abhängig vom Einkommen bzw. der Einzahlung, welches man in seiner Versicherungszeit erwirtschaftet hat.  Aufgewogen wird hier das Verhältnis des Arbeitsverdienstes zu den dem von allen anderen Arbeitnehmer. Gerechnet wird nach einem Punktesystem. Im den Jahren, in denen man genau den durchschnittlichen Verdienst aller Arbeitnehmer erworben hat, der verdient sich einen Entgeldpunkt. Diese summieren sich dann pro Jahr. Demnach hat Jemand, der 40 Jahre lang einen exakt durschnittlichen Einkommensbetrag verdient hat, 40 Entgeldpunkte. Aktuell bekannte Werte, haben Gültigkeit bis zum 30.Juni 2011. Bis dahin erhält man für einen Entgeldpunkt 27,20€ Rentenversicherung, wenn diese in einem neuen Bundesland erwirtschaftet worden sind. Rechnet man nach, entspricht dies bei 40 Entgeldpunkten einer  Bruttorente von 1088€ brutto, die auf sein Girokonto gutgeschrieben werden.

Beitragsfreie Zeiten oder Zeiten, die geltend gemacht werden, wegen Kindererziehung können rentensteigernd berücksichtigt werden. Dies ist möglich, obwohl in dieser Zeit keine Beiträge gezahlt wurden. Hier der kommt der Aspekt des sozialen Staates zum Tragen. Verschieden Versicherungsmodelle werden angeboten. Hier unter anderem zu nennen die Risterrente. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Blog hierunter.

Staatliche Rente

Für die staatliche Rente lassen sich folgende Aufgaben definieren

  • Altervorsorge – die Rentenauszahlung (80% der eingezahlten Beiträge werden hierfür verwendet)
  • Risikoabsicherung – 20% der eingezahlten Beiträge
    • Absicherung von Hinterbliebenen (Witwenrente)
    • Absicherung von Erwerbsminderung
    • Finanzierung von Rehabilitationsleistungen

Jeder rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer zahlt 19,5% seines Bruttolohns in seine Rentenkasse. Somit kommt man zu 50% selbst für seine Altersvorsorge auf, den Rest zahlt der Arbeitgeber. Dies ändert sich, wenn man nur auf 400€Basis beschäftigt ist. Bei einem solch kalkulierten Einkommen hat man keine Abgaben, Seitens der Rentenversicherung. Hier zahlt der Arbeitgeber 15% in die Rentenkassen. Ab einem Verdienst von 401 € brutto  werden 9,75% vom Arbeitgeber gezahlt und der Arbeitnehmer kommt mit 1,9% für seine Altersvorsorge auf. Die Abgaben des Arbeitnehmers staffeln sich je nach Verdienststufe, aber einem Verdienst von 800€ brutto tritt die 50% Regel in Kraft. Sichern Sie sich auch im Alter ab und schließen eine Pflegeversicherung ab. So entgehen Sie hohen Kosten, wenn eine Pflegebedürftigkeit eintreten sollte.

Rentenabdeckung

Im Pensionsstaus geht man davon aus, dass etwa 80% des bisherigen Einkommens benötigt werden. Die staatlihche Rente deckt diesen Bedarf allerdings nur zu 67% ab. Das heißt man hat eine so genannte Versorgungslücke, die vom Pensionierten selbst gezahlt werden muss.
Ein größere Einschnitt wird bei dem besser verdienenden zu sehen sein. Denn dieser erhält den gleichen Prozentsatz, hat aber deutlich höhere Ansprüche an sein Leben. Wollen Sie mehr über die Errichtung eines Girokonto ohne Schufauskunft erfahren, lesen Sie hier mehr.

 

Weitere Informationen zum Thema Krankenversicherung Beitrag und Vergleiche sowie zu dem Thema Altersvorsorge verkaufen finden Sie hinter den Links. Das Thema Rentenversicherung bleibt ständig aktuell, da der Staat hier versucht den Bürger zu dem steuerlich begünstigten Rentensparen zu überzeugen.